Die Übertragung vom Nutzungsrecht, besonders beim Logo, ist eine wichtige Vereinbarung zwischen Auftraggebenden und Designschaffenden.
Aber warum ist das so?
Welche Vorteile hat das?
Was kosten Nutzungsrechte?
Zuerst sollte einmal geklärt sein, was der Unterschied zwischen Urheber- und Nutzungsrecht ist. Unwissenderweise kommt es oft zu Verwechslungen.
Urheberrecht:
Das Urheberrecht liegt immer beim Designer und schützt das Logo als geistiges Eigentum.
Nutzungsrecht:
Das Nutzungsrecht wird vom Designer an den Auftraggeber übertragen und regelt die konkrete Nutzung des Logos.
Beispiel:
Ein Designer erstellt ein Logo für ein Unternehmen. Der Designer behält das Urheberrecht, gibt dem Unternehmen aber ein Nutzungsrecht, das es ihm erlaubt, das Logo auf seiner Website, in Printmedien und auf Social Media zu verwenden.
Rechtliche Sicherheit:
Klare Nutzungsrechte verhindern rechtliche Probleme und Missverständnisse bezüglich der Nutzung des Logos. Urheber bleibt ja der Designschaffende.
Die Erlaubnis zu erteilen und Nutzungsrechte zu übertragen, ist immer ein geltendes Recht eines Urhebers. Dieses Nutzungsrecht und das Urheberrecht sind gemeinsam im Urheberrechtsgesetz in § 31 geregelt.
Schutz des Urheberrechtes:
Sie stellen sicher, dass der Designer für seine kreative Arbeit angemessen vergütet wird und dass das Logo nicht ohne seine Zustimmung verändert oder vervielfältigt wird.
Klarheit für den Auftraggebenden:
Der Auftraggebende weiß genau, welche Rechte er am Logo hat und wie er es rechtssicher verwenden kann.
Wertschätzung der Designleistung:
Nutzungsrechte berücksichtigen, dass Design mehr ist als nur die reine Erstellung, sondern einen Wert für das Unternehmen schafft.
Fazit:
Nutzungsrechte sind ein essenzieller Bestandteil bei der Logogestaltung, um die Rechte von Designschaffenden und Auftraggebenden zu schützen und eine klare Grundlage für die Nutzung des Logos zu schaffen.
Du bekommst von mir nach Projektende und mit der Abschlussrechnung eine Auflistung der vereinbarten Nutzungsrechte – die Nutzungsrechtserklärung. Somit sind wir beide rechtlich abgesichert.
Nutzungsart:
Nutzungsdauer:
Nutzungsgebiet (räumliche Beschränkungen)
Nutzungsumfang:
Um die Nutzungsrechte zu berechnen, werden vier Komponenten festgelegt und mit einem für die Nutzung relevanten Faktor versehen (Nutzungsfaktor).
(empfohlen von der Allianz deutscher Designer (AGD) e.V.).
Ein Beispiel zum Berechnen der Nutzungsrechte:
Keine Sorge, das musst du natürlich nicht selber machen! Ich bin der Ansicht, dass Transparenz bei Dienstleistungen sehr wichtig ist. Deswegen hier einmal das, auf den ersten Blick, komplizierte Rechenverfahren:
Berechnung Nutzungsfaktor:
(siehe Tabelle oben)
Nutzungsart: ausschließlich 1,0
+ Nutzungsgebiet: DACH* 0,3
+ Nutzungsdauer: unbegrenzt 1,5
+ Nutzungsumfang: mittel 0,7
= Nutzungsfaktor: 3,5
Berechnung Designkosten:
85 Euro/Std x 10 Std = 850 Euro (Designkosten)
Berechnung gesamtes Honorar:
Designkosten x Nutzungsfaktor = Gesamtkosten
850 Euro x 3,5 = 2975 Euro
Zusammengefasst:
850 Euro Designkosten
2125 Euro Nutzungsrechte
(Gesamtkosten - Designkosten = Nutzungsrechte)
2975 Euro Gesamtkosten
Wie hoch der Nutzungsfaktor für dein Logo ist, ist individuell anzupassen. Wir besprechen alles vorab und ich erkläre es dir gerne anhand deines Projektes.
Ich biete dir gerne eine Ratenzahlung über mehrere Monate an. Wäre das passend für dich? Wir vereinbaren Details, halten alles schriftlich fest. So ist jeder auf der sicheren Seite.
Bedenke:
Designkosten sollten nie als Kosten an sich betrachtet werden sollten. Du investierst in dein Unternehmen mit dem Ziel dem Umsatz zu steigern.
Lass uns drüber sprechen – so kompliziert, wie es scheint, ist es nicht.
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